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Warum Datenschutz?

Der Grundgedanke zum Datenschutz ist der, dass nur die Person frei handeln und agieren kann, die selbst entscheiden kann, welche Informationen über sie bekannt sind und auch wo. Dies ist eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Demokratie (siehe Grundgesetz Art. 1 + 2).

Damit dies gewährleistet werden kann, müssen Regeln eingehalten werden, für den Fall, dass die Daten verarbeitet werden müssen oder sollen. Andernfalls werden die Daten zur Handelsware und die Freiheit der Person ist nicht mehr gewährleistet (Person steht hier als Synonym für jeden einzelnen von uns).

Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Den Kern des Datenschutzrechts bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es dient der Verhinderung missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten. Der Einzelne soll davor geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Gleichsam soll dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung verschafft werden: Jeder hat das Recht, darüber zu entscheiden, wem er seine Daten zu welchem Zwecke offenbart.