Warum Datenschutz?
Der Grundgedanke zum Datenschutz ist der, dass
nur die Person frei handeln und agieren kann, die selbst entscheiden
kann, welche Informationen über sie bekannt sind und auch wo. Dies
ist eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Demokratie
(siehe Grundgesetz Art. 1 + 2).
Damit dies gewährleistet werden kann, müssen
Regeln eingehalten werden, für den Fall, dass die Daten verarbeitet
werden müssen oder sollen. Andernfalls werden die Daten zur
Handelsware und die Freiheit der Person ist nicht mehr gewährleistet
(Person steht hier als Synonym für jeden einzelnen von uns).
Den Kern des Datenschutzrechts bildet das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es dient der Verhinderung
missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten. Der
Einzelne soll davor geschützt werden, dass er durch den Umgang mit
seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt
wird. Gleichsam soll dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung Geltung verschafft werden: Jeder hat das Recht,
darüber zu entscheiden, wem er seine Daten zu welchem Zwecke
offenbart.