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Grundsätze des Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, sofern nicht eine Ausnahme von diesem Verbot greift. Es sollen so wenige Daten wie möglich gesammelt und nur die wirklich erforderlichen Daten dürfen verwendet wer-den. Es muss eine Abwägung zwischen den begründeten Interessen des die Daten Verarbeitenden und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Die Daten dürfen nur zu einem bestimmten Zweck verwendet werden. Damit Daten nicht in falsche Hände gelangen oder durch Manipulation oder technische Fehler vernichtet, verändert oder unzulässig miteinander kombiniert werden, müssen die Daten verarbeitenden Stellentechnische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung ergreifen.
Ein Betroffener kann sein informationelles Selbstbestimmungsrecht nur ausüben, wenn die Datenverarbeitung transparent ist. Dem dienen Hinweis-, Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten sowie der Grundsatz, dass die Daten in der Regel direkt beim Betroffenen zu erheben sind. Ihm stehen Korrekturrechte und die Möglichkeit zivilrechtlicher Schritte gegen eine missbräuchliche Verwendung seiner Daten zur Verfügung. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Leitung bei dem rechtmäßigen Umgangs mit den Daten anderer.

 

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten, oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Darunter fallen Angaben wie z.B. Name, Alter, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Einkommen sowie die datenschutzrechtlich als besonders sensibel eingestuften und daher besonders zu schützenden Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben