Grundsätze des
Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, sofern
nicht eine Ausnahme von diesem Verbot greift. Es sollen so wenige
Daten wie möglich gesammelt und nur die wirklich erforderlichen
Daten dürfen verwendet wer-den. Es muss eine Abwägung zwischen den
begründeten Interessen des die Daten Verarbeitenden und denen des
Betroffenen vorgenommen werden. Die Daten dürfen nur zu einem
bestimmten Zweck verwendet werden. Damit Daten nicht in falsche
Hände gelangen oder durch Manipulation oder technische Fehler
vernichtet, verändert oder unzulässig miteinander kombiniert werden,
müssen die Daten verarbeitenden Stellentechnische und
organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung ergreifen.
Ein Betroffener kann sein informationelles Selbstbestimmungsrecht
nur ausüben, wenn die Datenverarbeitung transparent ist. Dem dienen
Hinweis-, Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten sowie der
Grundsatz, dass die Daten in der Regel direkt beim Betroffenen zu
erheben sind. Ihm stehen Korrekturrechte und die Möglichkeit
zivilrechtlicher Schritte gegen eine missbräuchliche
Verwendung seiner Daten zur Verfügung. Der Datenschutzbeauftragte
unterstützt die Leitung bei dem rechtmäßigen Umgangs mit den Daten
anderer.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG sind Einzelangaben über
persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten, oder
bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Darunter fallen
Angaben wie z.B. Name, Alter, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf,
Einkommen sowie die datenschutzrechtlich als besonders sensibel
eingestuften und daher besonders zu schützenden Daten über die
rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse
und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit,
Gesundheit und Sexualleben